Wir kommen in Ihren Betrieb, prüfen Ihre Arbeitsmittel nach § 8 AM-VO und hinterlassen Prüfplakette und Protokoll. Ohne dass bei Ihnen der Betrieb stillsteht.
Arbeitsmittel wie Stapler, Krane und Hubarbeitsbühnen müssen wiederkehrend durch eine fachkundige Person geprüft werden — in der Regel einmal im Jahr, bei manchen Geräten öfter. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht des Arbeitgebers. Wie oft muss ein Stapler geprüft werden?
Passiert etwas, fragt die Arbeitsinspektion als Erstes nach dem Prüfbuch. Fehlt der Nachweis, trifft es nicht das Gerät, sondern den Verantwortlichen im Betrieb — versicherungsrechtlich wie strafrechtlich.
Wir prüfen seit Jahrzehnten für Speditionen, Baufirmen, Autohäuser und Industriebetriebe in ganz Salzburg und darüber hinaus. Sie bekommen einen Termin, der in Ihren Betriebsablauf passt.
In Kooperation mit Ing. Werner Haller: Den Prüfservice bieten wir gemeinsam mit dem zertifizierten Zivilingenieur Ing. Werner Haller an — zuverlässig, nachvollziehbar und auf dem Stand der geltenden Vorschriften.
Die häufigsten aus der Liste des § 8 AM-VO — und das, was in einem Betrieb üblicherweise steht. Ihr Gerät ist nicht dabei? Fragen Sie uns, die Liste im Gesetz ist länger.
Rufen Sie an — in zwei Minuten wissen wir, welcher Kurs es wird.